Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ schützt ab heute Verbraucherinnen und Verbraucher besser bei künftigen Vertragsschlüssen über regelmäßige Warenlieferungen und Dienstleistungen - beispielsweise Streaming Diensten oder Zeitschriftenabos und auch besser vor überlangen Vertragsverlängerungen, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen.
Viele Anbieter versuchten in der Vergangenheit ihre Kunden durch automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz macht nun Schluss mit überlangen automatischen Verlängerungen. Künftig sind bei vielen Verträgen stillschweigende Vertragsverlängerungen in den sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erhalten. Das bedeutet: Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kommen Verbraucher spätestens einen Monat nach Zugang einer Kündigung aus dem Vertrag.
Es gilt aber zu beachten: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung. Betroffene sind an dem Zeitraum der vereinbarten automatischen Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr gebunden und unterliegen den vereinbarten Kündigungsfristen. Nur für Vertragsschlüsse ab heute, den 1. März verkürzt sich die Kündigungsfrist. Anstatt der bisher möglichen 3 Monate, können Verbraucher bereits mit einer Frist von maximal 1 Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigen. Für Telekommunikations- Verträge wie Mobilfunk- oder Festnetzverträge gelten die Änderungen bereits seit dem 1. Dezember 2021 und sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge.
Zusätzlich wurde mit dem Gesetz auch das häufige Problem mit zu komplizierten Kündigungsprozessen erkannt und die Einführung eines Kündigungs-Buttons im Internet beschlossen. Der Kündigungs-Button ist von den Unternehmen bis spätestens zum 1. Juli 2022 einzuführen. Die Regelungen gelten dann auch für Verträge, die vor diesem Datum entstanden sind. Zu beachten ist: Ausgenommen von den Regelungen zum Kündigungs-Button sind z.B. Webseiten, die Finanzdienstleistungen anbieten.
Fragen zu Verbraucherverträgen beantworten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und vorort unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.