Flagge der UkraineUnsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, die Sie hier finden.

(Schöne) Bescherung - Obacht beim Plätzchenbacken

Pressemitteilung vom
Auf den Verzehr von rohen Teigen sollten Verbraucher besser verzichten
Plätzchen backen
  • Mehle, Backmischungen und auch fertige Keksteige können potenziell gefährliche Bakterien (STEC) enthalten
  • Sachverständige fordern klar wahrnehmbare Sicherheitshinweise – diese tragen aber nur wenige Lebensmittel
  • Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fordert gesetzlich verpflichtende Sicherheitshinweise
Off

Draußen ist es knackig kalt, der letzte Schnee liegt noch und zu Hause macht sich so kurz vor Heiligabend eine besinnliche Weihnachtsstimmung breit. Da dürfen selbstgebackene Weihnachtsplätzchen natürlich nicht fehlen. Dabei gehört für viele das Naschen von rohem Teig einfach zum Backen dazu. Jedoch ist Mehl ebenso wie Honig ein Rohprodukt. Daher sollten Teige vor dem Verzehr ausreichend durchgebacken werden, andernfalls bestehen gerade für empfindliche Verbrauchergruppen wie kleine Kinder gesundheitliche Risiken.

Hintergrund: in der Vergangenheit wurden immer wieder potenziell gesundheitsschädliche Bakterien, wie bspw. Shigatoxin-produzierende Escherichia coli (STEC) in Mehlen nachgewiesen. Diese können bereits in kleinen Mengen Magen-Darm-Beschwerden verursachen und auch schwere Komplikationen wie das hämolytische-urämische Syndrom (HUS) auslösen. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung, die mit Blut-gerinnungsstörungen, akutem Nierenversagen und Zerstörung von roten Blutkörperchen einhergeht und in Einzelfällen tödlich verlaufen kann.

Das Problem ist nicht neu: Schon im letzten Jahr sprachen sich die Sachverständigen für Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft (ALTS) dafür aus, Getreidemehle und daraus hergestellte rohe Erzeugnisse mit einem Warnhinweis, wie z. B. „Getreidemehle, Backmischungen und Teige sind nicht zum Rohverzehr bestimmt und müssen stets gut durcherhitzt werden“ zu versehen. Die Informationen müssen klar formuliert und von Verbrauchern als Sicherheitshinweis wahrgenommen werden, andernfalls sollen die Lebensmittel als nicht sicher bewertet werden.

Wie eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt, tragen jedoch längst nicht alle betreffenden Produkte - egal ob Eigen- oder Handelsmarke – einen solchen Hinweis. Auch ist fraglich, ob die vorhandenen Hinweise von Verbraucher auch tatsächlich als Warnungen verstanden werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt besteht hier Handlungsbedarf seitens der Gesetzgebung.

„Klar erkennbare Sicherheitshinweise, die Verbraucher über potenzielle Risiken aufklären und auch tatsächlich als Warnung verstanden werden können, müssen verpflichtend gekennzeichnet werden. Falls dies nicht auf EU-Ebene erreicht werden kann, sollte an dieser Stelle die nationale Gesetzgebung angepasst werden.“, sagt Alexander Heinrich, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.    

Wer nach dem Plätzchenbacken keine böse Überraschung erleben möchte, sollte daher beim Umgang mit Mehlen und rohen Teigen die Regeln der guten Küchenhygiene beherzigen:

  • Teige und Mehle keinesfalls roh verzehren, Plätzchen gut durchbacken!
  • Hände vor Arbeiten in der Küche und nach Kontakt mit Mehl gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen.
  • Kontakt zwischen Mehl und Lebensmitteln zum direkten Verzehr vermeiden, dabei auch Küchenutensilien wie Bretter, Teller, Schüsseln und Rührgeräte nach Kontakt wechseln bzw. reinigen.
  • Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit Mehl gründlich mit Spülmittel und warmen Wasser reinigen und anschließend gründlich trocknen.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de und im Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.