- Überschrittene Grenzwerte, Fremdkörper oder gefährliche Keime – immer häufiger kommt es zu Lebensmittelrückrufen
- Bei Gesundheitsgefahren müssen Unternehmer sogenannte „nicht sichere Lebensmittel“ zurückrufen. Doch mangelt es oft an Transparenz und leicht zugänglichen Informationen
- Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt klärt über Zuständig-keiten, Abläufe und Rechtsansprüche auf und zeigt wie sich Verbraucher schnell, einfach und sicher informieren zu lassen.
Kaum eine Woche vergeht, ohne dass Lebensmittel in Deutschland zurück-gerufen werden müssen. Zuletzt waren es Produkte der Firma AIA wegen der Kontamination mit den krankmachenden Keimen Listeria Mono-cytogenes, Anfang September mussten Rohwürste der Rack & Rüthers GmbH wegen des Vorhandenseins ähnlich gefährlicher Escherichia coli - Bakterien zurückgerufen werden und an die Warnungen vor Süßwaren der Firma Ferrero im Frühjahr, wird einigen auch noch in Erinnerung sein.
Doch wie läuft der Rückruf von Lebensmitteln ab? Wann und wie muss die Öffentlichkeit informiert werden? Wo ist der Unterschied zwischen einem Rückruf und einer Rücknahme? All diese Informationen sind für Ver-braucher oft nicht leicht zugänglich und nur schwer verständlich.
Dabei steigt die Zahl der in Deutschland zurückgerufenen Lebensmittel stetig an. Wie die Auswertung des Portals lebensmittelwarnungen.de zeigt - waren es 2015 noch 100 Rückrufe, vervielfältigten sich diese im letzten Jahr auf 282. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Leben-smittelsicherheit (BVL) geht der Anstieg auf genauere Analysemethoden, Absenkungen zulässiger Höchstgrenzen und ein verantwortungsvolleres Management seitens der Hersteller zurück. Aspekte die gewiss eine Rolle spielen, aber keinesfalls auf jedes Ereignis zutreffen. Gerade wenn man bedenkt wie lange die europäische Union schon über Grenzwerte für Mineralölbestandteile diskutiert oder dass Ferrero im Dezember 2021 von der Salmonellen-Kontamination wusste, Verbraucher über die Gesund-heitsgefahr aber erst im April 2022 informiert hat.
Nicht nur in Anbetracht der Anzahl von Rückrufen sind für Verbraucher transparente und leicht zugängliche Informationen im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes dringend erforderlich. Als zentraler Sensor für Verbraucherschutzfragen engagiert sich die Verbraucher-zentrale Sachsen-Anhalt gegen bestehenden Unsicherheiten und klärt auf. Deswegen wurden die für Verbraucher drängendsten Aspekte zu Lebensmittelrückrufen in einem FAQ zusammengefasst. HIER können sich Interessierte über Zuständigkeiten, Abläufe und Rechtsansprüche ihrerseits informieren und erfahren wie sie sich schnell, einfach und datenschutzkonform über aktuelle Lebensmittelrückrufe informieren können.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
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