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Wohngeld hilft auch in der Pflege

Pressemitteilung vom
Pflegebedürftige sollten sich ihre Ansprüche sichern
Kleingeld
Off

Die aktuell stark steigenden Lebenshaltungskosten sorgen auch für steigende Pflegekosten. Dies trifft Pflegebedürftige sowohl in der ambulanten Pflege zu Hause als auch die Pflegeheimbewohner. „Oft erreicht uns die Frage, wie diese erheblichen Mehrkosten bezahlt werden sollen. Hier stellen wir fest, dass viele Betroffene nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld und damit verbunden auch einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben könnten“, so Josefine Pönicke, Pflegerechtsberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Weiter macht sie darauf aufmerksam: „Für die Bewohner von Pflegeheimen, die extremen Entgelterhöhungen ausgesetzt sind, könnte dies eine finanzielle Entlastung sein.“ Hier gilt es dies im Einzelfall zu prüfen.

In diesem Monat wurde ein zweiter Heizkostenzuschuss für die Monate September bis Dezember 2022 gesetzlich verankert. Anspruchsberechtigt sind Wohngeldempfänger aus diesem Zeitraum. Die Expertin der Verbraucherzentrale rät zur schnellstmöglichen Information und Prüfung möglicher Ansprüche. In einem solchen Fall sollte umgehend noch in diesem Jahr ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. 

Hintergrund: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Zur Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld werden die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Einkommensverhältnisse und die Wohnkosten geprüft. Grundsätzlich gilt, dass mit dem Wohngeld die Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen oder Häusern mit geringem Einkommen unterstützt werden sollen. Das Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Hier sollte rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein neuer Antrag gestellt werden, damit die Zahlung des Wohngeldes nicht unterbrochen wird. Vorab können anerkannte Wohngeldrechner genutzt werden.

Die Bundesregierung plant das Wohngeld im kommenden Jahr zu reformieren. Der Personenkreis soll erweitert werden, die Höhe des Zuschusses erheblich steigen und eine Heizkostenkomponente eingeführt werden. Hier bleibt abzuwarten was im Gesetz verankert wird.

Die Behörden warnen schon jetzt vor längeren Bearbeitungszeiten der Anträge bei der zu erwartenden Menge an Antragstellungen. Auch hier rät die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu zeitnaher Antragstellung bei der zuständigen Behörde.


Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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