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Impfzentrum akzeptierte Vorsorgevollmacht nicht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale berät zu Alltagsproblemen
Unterschrift

Ein älteres Ehepaar aus dem Raum Salzwedel wollte sich im Impfzentrum impfen lassen. Jedoch stießen sie dort auf ein unerwartetes Problem. Der Ehemann kann auf Grund einer Parkinson-Erkrankung keine Dokumente selbstständig unterschreiben. Für diesen Fall hatte er in der Vergangenheit vorgesorgt und seine Ehefrau als Bevollmächtigte in die Vorsorgevollmacht eingetragen.

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Als die Ehefrau die Einwilligungserklärung für ihren Ehemann unterschreiben wollte, wurde dies trotz der Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert. Ihr Ehemann erhielt die Impfung erst, nachdem er mündlich seine Einwilligungserklärung abgegeben hatte, welche vom Personal schriftlich dokumentiert wurde.

Auch in anderen wichtigen Alltagsfragen werden Vollmachten mitunter nicht akzeptiert, wenn sie nicht den hauseigenen Vorgaben entsprechen. Zum Beispiel werden Bankvollmachten nur akzeptiert, wenn sie mit den institutseigenen Formularen erstellt wurden. Im Fall der Einwilligungserklärung darf der Bevollmächtigte nur für die zu impfende Person unterschreiben, wenn diesem die Einwilligungsfähigkeit fehlt, er also selbst nicht mehr entscheiden kann. In beiden Fällen geben Dritte vor, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um akzeptiert zu werden. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzlichen Grundlagen.

Eine Vorsorgevollmacht soll in solchen Fällen zur Anwendung kommen, wenn der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht selbst, ganz oder nur teilweise regeln kann. Ob die Person wegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung nicht mehr handeln kann, ist nach außen unerheblich. Dem Vollmachtgeber obliegt die Entscheidung. Er kann mit dem Bevollmächtigten im Innenverhältnis Regelungen treffen, wann und wie der Bevollmächtigte nach außen für ihn auftreten darf. Überschreitet der Bevollmächtigte seine Kompetenzen, dann muss dies zwischen diesen beiden Parteien geklärt werden


Bei Fragen rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auch Beratungen in den Beratungsstellen an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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