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Entlastung oder nur Dämpfung bei den Pflegekosten im neuen Jahr?

Pressemitteilung vom
Höhere Zuschlagszahlungen für Heimbewohner
Kosten Pflege

Die letzte Pflegereform bringt seit dem 1. Januar 2022 einen höheren Zuschuss der Pflegekasse zu den Pflegekosten im Heim. Dies könnte aktuelle Entgelterhöhungen geringer ausfallen lassen. Aber ist das auch so? An der Hotline Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt tauchen dazu erste Fragen auf.

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Beispiel: „Wie hoch ist die Zuschlagzahlung, wenn mein Heimplatz insgesamt 3.000 Euro kostet und ich seit zweieinhalb Jahren mit Pflegegrad 3 im Heim bin?“ Das Nachrechnen ist für Betroffene nicht ganz so einfach. Berücksichtigt werden bei der Berechnung ausschließlich die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Ausbildungsumlagen. Die teilweise erheblichen Kosten von Unterkunfts- und Investitionskosten bleiben jedoch unter Anderem außen vor. Im benannten Beispiel bedeutet das nach Abzug solcher Kosten einen Betrag von 1.916 Euro. Von dieser Zwischensumme erfolgt der Abzug des Leistungsbetrages, den die Pflegekasse zahlt, gestaffelt nach Pflegegrad. In Pflegegrad 3 wird ein Betrag von 1.262 Euro abgezogen, so dass ein Eigenanteil von 654 Euro übrigbleibt. Dieser Eigenanteil bildet dann die Grundlage für die Ermittlung des Leistungszuschlages.

Die Höhe des Leistungszuschlages ist abhängig von der Verweildauer in der stationären Einrichtung und staffelt sich wie folgt:

             > bis zu 12 Monate        i.H.v. 5 %

             > mehr als 12 Monate   i.H.v. 25 %

             > mehr als 24 Monate   i.H.v. 45 %

             > mehr als 36 Monate   i.H.v. 70 % 

Bei der im konkreten Fall genannten Verweildauer ist es ein prozentualer Leistungszuschlag von 45 %, was eine Zuschlagszahlung von 294,30 Euro ausmacht.

Die Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen auch zu diesem Thema beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per E-Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.


Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.