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Dubiose Anrufe bei Pflegebedürftigen

Pressemitteilung vom
Untergeschobene Verträge von Pflegeservice
Rentner Telefon

Die Schilderungen der Ratsuchenden ähneln sich: Das Telefon klingelt, man wird mit Namen angesprochen und sogar der korrekte Pflegegrad ist dem Anrufer bekannt. Es folgt ein Gespräch über die Leistungen der Pflegekasse und eine Hochrechnung, was in dem konkreten Fall gegenüber dem Kostenträger geltend gemacht werden kann.

Die Angerufenen haben jedoch ein ungutes Gefühl, verneinen das Angebot und beenden das Gespräch. Vollkommen überraschend folgt darauf ein Brief mit der Überschrift „Ihr Auftrag vom 03.05.2022“ und einer beigefügten Rechnung über 199,00 € vom Pflegeservice Smart einer United Swiss Marketing AG.

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Doch ist in dem Telefonat überhaupt ein Vertrag zustande gekommen? Ausgehend von den Schilderungen der Verbraucher sicherlich nicht. Doch die Gegenseite sieht dies anders.

Der Gesetzgeber hat für sogenannte Fernabsatzverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Unabhängig von der Beurteilung, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, kann hier ein rechtzeitiger Widerruf das Verhältnis auflösen und klare Verhältnisse ohne eine Zahlungspflicht schaffen.

Gerade in der besonderen Situation einer Pflegebedürftigkeit müssen die Verbraucher vor dem Missbrauch vertraulicher Daten wie ihrem individuellen Pflegegrad geschützt werden. Welchen Weg hier diese Daten gegangen sind, lässt sich jedoch nur schwer aufklären. Nach Auffassung der Expertinnen der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt müssen derartige untergeschobene Vertragsabschlüsse jedoch nachhaltig unterbunden werden.

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesem Thema beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.


Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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