Flagge der UkraineUnsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, die Sie hier finden.

Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale berät zum optimalen Versicherungsschutz
Sturm

Mehrere Sturmtiefs zogen in den letzten Tagen durch Sachsen-Anhalt und deckten Dächer ab, beschädigten Autos oder entwurzelten Bäume. Doch welche Versicherung kommt für welchen Sturmschaden auf?

Off

Für Sturmschäden haften die Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windstärke 8, dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern.

Hat der Sturm ein Wohngebäude beschädigt z.B. ein Dach abgedeckt, so haftet die Wohngebäudeversicherung. Ist Hausrat zum Spielball des Sturms geworden, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch und Verbrauch dienen z.B. Gartenmöbel, Geschirr und Bekleidung.

Die Teilkasko der Kraftfahrzeugversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, usw.) ab, auch solche Schäden, wenn Gegenstände durch Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug geworfen wurden. In der Regel ist nur der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeuges versichert. Außerdem wird eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen.

Im Fall eines Schadens ist es wichtig, diesen umgehend und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft zu melden und die weitere Verfahrensweise abzustimmen. Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Schadenfeststellung durch den Versicherer erschweren könnte. Zerstörte Gegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Außerdem sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert und eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berät zum optimalen Versicherschutz gegen Sturmschäden. Mithilfe eines unabhängigen Versicherungsvergleiches ist es möglich, Preise, Leistungen und Versicherungsbedingungen diverser Anbieter detailliert gegenüberzustellen, um so eine individuelle Versicherungslösung für Verbraucher zu erstellen.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter HIER.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.