Gute Nachrichten für die Prämiensparer der Kreissparkasse Stendal und der Sparkasse Mansfeld-Südharz: Das Bundesamt für Justiz hat die Klageregister eröffnet und die betroffenen Sparer können sich ab sofort kostenlos anmelden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Musterfeststellungsklagen Ende des vergangenen Jahres eingereicht. Das Oberlandesgericht Naumburg soll klären, inwiefern die Sparkassen Zinsen an die Sparer mit Prämiensparverträgen nachzahlen müssen. Zinsnachberechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt haben ergeben, dass die Sparkassen ihren Kunden teilweise mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben.
Im nächsten Schritt mindestens 50 Anmeldungen nötig
Das Verfahren geht nur dann weiter, wenn sich in den kommenden zwei Monaten jeweils mindestens 50 Verbraucher registrieren lassen. Passiert dies nicht, wird die Klage abgewiesen. Die Registrierung hat für die Verbraucher den Vorteil, dass Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren können.
Auch Prämiensparer, deren Kündigungen mehr als drei Jahre zurückliegen, können sich der Klage anschließen.
sagt Yvonne Röhling, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Die Anmeldung kann bis zur mündlichen Verhandlung auch wieder zurückgenommen werden. Ob der eigene Fall zur Klage passt, kann über einen Klagecheck zur Kreissparkasse Stendal und zur Sparkasse Mansfeld-Südharz geprüft werden. Dort und auf der Webseite des für die Eintragung zuständigen Bundesamts für Justiz finden sich auch Hilfestellungen zur Anmeldung.
Urteil ist bindend
Wie bei allen Musterfeststellungsklagen gilt: Wer sich in das Klageregister eintragen lässt und somit an der Klage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weitere Rechte oder Pflichten bringt die Eintragung nicht mit sich. Insbesondere müssen Verbraucher nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen und sie haben auch dann keine Kosten zu tragen, wenn der vzbv das Verfahren verlieren sollte.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet Beratungen rund um die Musterfeststellungsklagen für Kunden der Kreissparkasse Stendal und der Sparkasse Mansfeld-Südharz kostenlos an: persönlich in den Beratungsstellen in Stendal, Sangerhausen und Zeitz oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung