In Miet- oder Eigentumswohnungen mit Sammelheizung müssen Heizkosten schon lange nach Verbrauch verteilt werden. Die seit Dezember geltende neue Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen für Bewohner mit sich: Mittels Digitalisierung soll mehr Transparenz beim Energieverbrauch hergestellt werden, mit dem Ziel zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen.
Steffen Richter, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, erläutert welche Auswirkung die Vorschrift auf die Abrechnung und Installation neuer Verbrauchszähler hat.
Fernablesbare und kompatible Geräte
Neu installierte Wärmeverbrauchszähler müssen nun grundsätzlich fernablesbar sein. Bis 2026 müssen alte Zähler nachgerüstet oder ersetzt werden. „Werden Zähler aus der Ferne abgelesen, müssen die Bewohner nicht mehr zuhause sein. Auch Schreibfehler sind ausgeschlossen“, legt Steffen Richter einen Vorteil dar.
Ab 2023 müssen neu installierte Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden. Dahinter verbirgt sich ein Modul, das Zählerdaten empfangen, speichern und senden kann. Für bereits vorhandene fernablesbare Messgeräte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2031.
Monatliche Verbrauchsinformationen
Sind bereits fernablesbare Zähler installiert, müssen Mieterinnen und Mieter ab 1.1.2022 monatlich zum Beispiel per App, E-Mail oder per Post über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. In der Auflistung enthalten sein muss:
- ein Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat,
- zum eigenen Durchschnittsverbrauch sowie ein Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer.
Die monatliche Verbrauchsinformation soll es Privathaushalten ermöglichen, das eigene Heizverhalten zu überprüfen oder anpassen zu können.
Zusatzangaben in der jährlichen Abrechnung
In der Jahresabrechnung müssen weitere Informationen mitgeteilt werden. Dies betrifft
- den Anteil der eingesetzten Energieträger und zu den Treibhausgasemissionen sowie
- erhobene Steuern und Abgaben.
Heizkosten ablesen und abrechnen kostet Geld und soll mit mehr Transparenz erfolgen. Neben der Information zu Entgelten für Messgeräte, Ablesung und Abrechnen, und zur leichteren Einschätzung des Verbrauchs müssen in der Jahresabrechnung auch Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten sein, bei denen sich Mieter zum Energiesparen informieren können.
Bei Fragen zur Heizkostenabrechnung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Experten beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es hier oder bundesweit kostenfrei unter (0800) 809 802 400.