Patientenverfügung - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

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Hier finden Sie kostenlose Online-Vorträge zum Thema Patientenverfügung
Frau beim Arzt
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Termine und Anmeldung

Hier finden Sie alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.

04.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) - zur Anmeldung

04.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung

05.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Thüringen) - zur Anmeldung

05.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung

06.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) - zur Anmeldung

07.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) - zur Anmeldung

07.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) - zur Anmeldung

08.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) - zur Anmeldung

08.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen) - zur Anmeldung

 

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Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.