Sollte eine Testung vor Abreise nicht möglich sein, können ggf. Beförderer in Ausnahmesituationen einen Corona-Test durchführen. In diesem Fall darf der Abstrich höchstens 12 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen. Das Testergebnis sollte für mindestens zehn Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Der Corona-Testnachweis darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen werden. Die gilt für Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete.
Die aktuellen Listen der Hochinzidenzgebiete, Virusvariantengebiete und sonstigen Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
Seit dem 30. Januar bis zunächst 17. Februar 2021 gilt ein Einreiseverbot für Personen aus Virusvarianten-Gebieten.
- Ausnahmen gibt es für Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland und für deren Familienangehörige. Diese Personen dürfen einreisen, müssen aber bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Weitere Ausnahmen gelten für die Beförderung von medizinischem Personal und für Personen, die aus dringenden humanitären Gründen einreisen, sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Als Virusvarianten-Gebiete gelten derzeit (Stand: 19. Februar 2021): Botswana, Brasilien, Eswatini, Irland, Lesotho, Malawi, Mosambik, Österreich, Portugal, Sambia, Simbabwe, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die Liste der Virusvarianten-Gebiete wird regelmäßig auf der Webseite des Robert Koch-Instituts aktualisiert.
Akzeptiert werden bei der Einreise nach Deutschland derzeit folgende Tests: PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen Staaten der EU sowie einigen weiteren Staaten. Außerdem Antigen-Schnelltests aus allen Ländern, wenn diese die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen.
Was sind Corona-Risikogebete?
Zu den Risikogebieten gehören viele Länder außerhalb Europas. Aber auch innerhalb Europas sind verschiedene Risikogebiete ausgewiesen. Bei Deutschlands direkten Nachbarländern gilt zum Stand 19. Februar 2021:
- Niederlande: Das gesamte Land (inkl. der autonomen Länder und Gebieten in der Karibik) gilt als Risikogebiet.
- Belgien: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
- Luxemburg: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
- Frankreich: Das gesamte Kontinentalfrankreich sowie verschiedene Überseegebiete gelten als Risikogebiete.
- Schweiz: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
- Österreich: Fast das gesamte Land gilt als Risikogebiet. Ausnahmen sind die Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal.
- Tschechien: Ganz Tschechien gilt als Risiko- und Virusvarianten-Gebiet.
- Polen: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
- Dänemark: Fast das gesamte Land mit Ausnahme der Färöer, Grönland und des Gebiets Midtjylland.
Darüber hinaus gibt es in Europa weitere Risikogebiete, z.B. das gesamte Land Spanien inklusive der Kanarischen Inseln.
Besonders unter Beobachtung stehen international außerdem einige Länder wie Großbritannien, Irland, Portugal und Südafrika. In diesen Ländern verbreiten sich Mutationen des Coronavirus, die möglicherweise deutlich ansteckender sind.
Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie einer Liste des RKI entnehmen, die laufend aktualisiert wird.
Wie lange muss ich in Quarantäne bleiben?
- Grundsätzlich gilt die 10-tägige Quarantänepflicht.
- Frühestens 5 Tage nach der Einreise kann ein Corona-Test gemacht werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben, wenn Sie nicht unter eine Ausnahmebestimmung fallen.
- Das Testergebnis muss nach der Testung 10 Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
- Sollten trotz negativem Test binnen 10 Tagen nach der Einreise Covid-19-typische Symptome auftreten, muss das Gesundheitsamt sofort benachrichtigt werden. Ein weiterer Test ist dann notwendig.
Bitte beachten Sie, dass sich die Quarantänebestimmungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können. Auf einer Seite der Bundesregierung finden Sie Informationen u.a auch zu den Quarantänebestimmungen der Bundesländer.