Fakeshops entlarven: Sich und andere schützen

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Täuschend echte Online-Shops, unschlagbare Preise – und am Ende Betrug! Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie Fakeshops erkennen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen: von der Kontaktaufnahme mit der Bank bis hin zur Anzeige.
Schmuckbild: Grafik Fakeshops
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Schnäppchen gefunden? Doch Vorsicht – es könnte eine betrügerische Webseite sein. Diese gefälschten Online-Shops sehen täuschend echt aus, kopieren Marken und locken mit unschlagbaren Preisen. Doch nach der Zahlung folgt das böse Erwachen: Keine Lieferung, keine Flugtickets, keine Unterkunft, minderwertige Ware oder dreiste Fälschungen. Noch schlimmer: Kriminelle stehlen auch Ihre Daten für weiteren Betrug. Viele dieser Shops verschwinden schnell und tauchen unter neuem Namen wieder auf. Einmal gezahlt, ist das Geld meist für immer weg.

Was kann ich tun?

Sie haben bei einem Online-Shop bestellt, aber keine Ware erhalten? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, einen Fakeshop zu identifizieren und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Die individuelle Checkliste enthält wichtige Maßnahmen: Sie erfahren, welche realistischen Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen und was Sie dafür tun können, worauf Sie bei der Beweissicherung achten sollten und wann eine Strafanzeige sinnvoll ist. Zudem erhalten Sie Hinweise, wie Sie Ihre persönlichen Daten schützen und weitere Betrugsversuche vermeiden.

Geben Sie hier die Shop-URL ein und wir prüfen den Shop. Sie erhalten dann konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Anschließend können Sie noch zu Ihrem persönlichen Problem eine Checkliste erstellen lassen. Klicken sie dafür unten auf der Seite mit den Prüfergebnissen auf „Weiter". 

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Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.