So sehen wir Verbraucherbildung

Hier stellen wir Ihnen unser Angebot, unseren Ansatz und das Ziel unserer Verbraucherbildung vor.
Vortrag

Hier stellen wir Ihnen Angebot, Ziel und Ansatz unserer Verbraucherbildung vor.

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Unser Angebot


Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet ihre Unterstützung als unabhängiger Bildungspartner bei der Umsetzung der schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung an.

Neben interaktiven Lernangeboten und Materialien für Schulklassen und Lerngruppen, umfasst das Angebot der Verbraucherzentrale auch Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer, Erzieher und pädagogische Mitarbeiter sowie Vortragsangebote für Verbraucher zu den verschiedensten verbraucherrechtsrelevanten Themen.

Die Entwicklung und Durchführung der Angebote erfolgt anbieterunabhängig durch Fachkräfte der Verbraucherzentrale und basiert auf langjährigen Erfahrungen und aktuellen Erkenntnissen der Verbraucherarbeit.

Unser Ziel


Unsere Verbraucherbildung verfolgt das Ziel, Verbraucher bei der selbstbestimmten Verwirklichung ihrer individuellen Ziele auf einem sich stetig wandelnden Markt mit einer Vielzahl von neuen Produkten und Angeboten zu unterstützen.

Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, die Verbraucher als Marktteilnehmer in die Lage zu versetzen, eigenständig ihre Bedarfs- und Interessenlage zu reflektieren, vorgefundene Rahmenbedingungen analysieren zu können und Marktentscheidungen bewusst und nachhaltig in ihrem Sinne zu treffen.

Unser Ansatz


Verbraucherbildung umfasst die Vermittlung von klassischem Alltagswissen, das jeder Verbraucher, ob jung oder alt, zur Bewältigung seiner Rolle als Konsument und zur Erfüllung seiner Bedürfnisse, Vorstellungen und Wünsche auf dem Markt benötigt.

Bereits im Alltag von Kindern und Jugendlichen sind Kauf- und Konsumentscheidungen ein elementarer Teil der individuellen Lebensgestaltung. Um bewusste und nachhaltige Entscheidungen auf dem Markt treffen zu können, fehlen häufig die erforderlichen Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenzen.

Daher setzt unsere Verbrauchbildung an dieser Stelle an und unterstützt und fördert junge Menschen möglichst früh bei der Entwicklung eines Selbstbewusstseins als Verbraucher und der Stärkung ihrer Konsumkompetenz.

 

Abbildung 1: Schnittstellen der Verbraucherbildung

Schnittstelle

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (2016)

Beutelsbacher Konsens und Verbraucherbildung


Die Umsetzung unserer Angebote zur Verbraucherbildung erfolgt unter Berücksichtigung der Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsens: das Überwältigungsverbot, das Gebot der Kontroversität und die Förderung der Analysefähigkeit.

„… der Schüler muss in die Lage versetzt werden, seine (verbraucher-)politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene (verbraucher-)politische Lage im Sinne ihrer/seiner Interessen zu beeinflussen…“

Bundeszentrale für politische Bildung: Beutelsbacher Konsens

Materialkompass Verbraucherbildung

Materialkompass

Im Internet findet sich eine Vielzahl von Unterrichtsmaterialien zur Verbraucherbildung verschiedener Anbieter. Die qualitativen Unterschiede sind groß und eine Einschätzung über Eignung einzelner Angebote ist für Multiplikatoren oft schwer. Der Materialkompass Verbraucherbildung hilft bei der Orientierung und stellt begründete Einschätzungen von unabhängigen Experten zum fachlichen und didaktischen Aufbau von Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.

Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.